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Ja. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie in die Physiotherapie gehen zu lassen. Denn hier handelt es sich um so genannte Kurzabsenzen. Diese stehen Ihnen zu, um wichtige persönliche Angelegenheiten zu erledigen, wie zum Beispiel einen Arztbesuch oder einen Behördengang.
Die versäumte Arbeitszeit müssen Sie auch nicht nachholen. Zudem muss der Arbeitgeber Ihnen den Lohn bezahlen. Doch aufgepasst: Wenn Sie im Stundenlohn angestellt sind, gilt dies nicht. Dann ist der Arbeitgebe...
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