Beim Tod eines Ehegatten müssen die Erben vor der Aufteilung des Erbes ermitteln, welcher der beiden Ehegatten welche Vermögenswerte besitzt. Bei Ehepaaren, die im üblichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung leben, wird das eheliche Vermögen dazu in Eigengut und Errungenschaft aufgeteilt.



Unter das Eigengut fallen Vermögenswerte, die ein Ehegatte bereits vor der Heirat besass oder die er während der Ehe geerbt oder geschenkt erhalten hat. Die Errungenschaft umfasst a...