Oft gelten Sportverletzungen nicht als Unfall, weil es für einen Unfall laut Gesetz einen «ungewöhnlichen äusseren Faktor» und laut Bundesgericht etwas «Programmwidriges» braucht, das den natürlichen Bewegungsablauf stört (siehe K-Tipp 15/04).



In diesem Sinne hat das Bundesgericht auch einem Tauch-Zwischenfall den Unfallcharakter abgesprochen. Ein Taucher erlitt ein Dekompressionstrauma und ist seither querschnittgelähmt. In den konkreten Umständen konnten die Bundesric...