Falls eine behinderte Person nur von der Rente der Invalidenversicherung (IV) leben muss, ist sie arm dran; die gegenwärtig maximale Rente liegt bei 2110 Franken pro Monat.



Etliche dieser Rentenbezüger müssen ab nächstem Jahr den Gürtel noch enger schnallen: Sie erhalten nur noch 1583 Franken.



Schuld ist die Dreiviertelsrente. Im Januar 2004 tritt die 4. Revision des IV-Gesetzes in Kraft - und die bringt eine Änderung der Rentenabstufung (siehe Kasten Seite 33...