Der Arzt hat meinen Onkel aufgeklärt, dass er sich gegen die Zwangseinweisung in eine psychiatrische Klinik wehren kann. Dies möchte er auch unbedingt machen. Doch fühlt er sich in dieser Sache überfordert. Welche Möglichkeit hat mein Onkel, sich gegen diese Einweisung zu wehren?



Das Gesetz sieht vor, dass der Patient oder eine ihm nahe stehende Person gegen den ärztlichen Einweisungsentscheid innert zehn Tagen nach der Mitteilung schriftlich den Richter anrufen kann.

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