Wie kann sich ein Patient gegen eine Zwangseinweisung wehren?
Inhalt
Gesundheitstipp 12/2000
01.12.2000
Der Arzt hat meinen Onkel aufgeklärt, dass er sich gegen die Zwangseinweisung in eine psychiatrische Klinik wehren kann. Dies möchte er auch unbedingt machen. Doch fühlt er sich in dieser Sache überfordert. Welche Möglichkeit hat mein Onkel, sich gegen diese Einweisung zu wehren?
Das Gesetz sieht vor, dass der Patient oder eine ihm nahe stehende Person gegen den ärztlichen Einweisungsentscheid innert zehn Tagen nach der Mitteilung schriftlich den Richter anrufen kann.
...
Der Arzt hat meinen Onkel aufgeklärt, dass er sich gegen die Zwangseinweisung in eine psychiatrische Klinik wehren kann. Dies möchte er auch unbedingt machen. Doch fühlt er sich in dieser Sache überfordert. Welche Möglichkeit hat mein Onkel, sich gegen diese Einweisung zu wehren?
Das Gesetz sieht vor, dass der Patient oder eine ihm nahe stehende Person gegen den ärztlichen Einweisungsentscheid innert zehn Tagen nach der Mitteilung schriftlich den Richter anrufen kann.
Verlangen Sie dazu unbedingt den schriftlichen Einweisungsentscheid des Arztes. Er muss darin die Gründe, die zu diesem Entscheid geführt haben, genau aufführen. Ebenso muss er die Stelle erwähnen, welche die Einweisung nochmals überprüft, falls Ihr Onkel dies verlangt. Die Anstaltsleitung ist verpflichtet, dem Patienten einen begründeten Entscheid auszuhändigen. Dies ist sogar in der Bundesverfassung geregelt.
Weist der Arzt den Patienten wegen einer psychischen Krankheit in die Klinik, verlangt das Gesetz den Beizug eines Sachverständigen. Er muss bei der Beurteilung des konkreten Falles mitwirken. Dieser Sachverständige - in der Regel ein Psychiater - darf nicht in derselben psychiatrischen Klinik arbeiten, in welcher sich der fragliche Patient aufhält.
Sobald die therapeutische Notwendigkeit nicht mehr besteht oder die persönliche Fürsorge anders gewährleistet ist, muss die Anstaltsleitung Ihren Onkel entlassen.
Auch wenn ein Patient sich gegen die Einweisung nicht gewehrt hat, kann er bei der Klinikleitung jederzeit seine Entlassung beantragen, also auch nach Ablauf der zehntägigen Frist. Denn es gilt: «Die betroffene Person muss entlassen werden, sobald ihr Zustand es erlaubt.»
Ruth Eigenmann
Wer hilft psychisch Kranken?
- Hilfe bei allen Fragen um die (Zwangs-)Psychiatrie bietet die Stiftung «Pro Mente Sana». Telefonische Beratung am Montag, Dienstag und am Donnerstag von 9-12 Uhr und am Donnerstag zusätzlich von 14-17 Uhr, Tel. 0848 800 858.
Die Beratung ist kostenlos und wird von Juristen geführt. Die Stiftung stellt allerdings keine eigenen Anwälte zur Verfügung.
- Hilfe bietet auch der Verein Psychex.
Der Verein setzt sich vorwiegend für Menschen ein, die sich gegen ihren Willen in einer psychiatrischen Klinik aufhalten. Er vermittelt auf Wunsch auch Juristinnen und Juristen. Die Beratung ist kostenlos; Tel. 01 241 79 69. Internet: www.psychex.org