Pensionskasse (2. Säule) und gebundene Vorsorge (Säule 3a) dienen der Absicherung des Alters. Mit geschickter Planung lassen sich damit auch Steuern sparen.



Einkommen, das in die Pensionskasse fliesst, müssen Sie nicht versteuern. Doch aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Dafür müssen Sie später die Pensionskassen-Renten versteuern, vorläufig vielerorts aber noch zu Vorzugsbedingungen. Bei vielen Kassen steht den Versicherten die Wahl offen zwischen Rente oder Barbezug. Den E...