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Artikel | K-Tipp 5/2002

Intrum Justitia spielt ein unfaires Spiel

 

Inkassofirma schüchtert Schuldner mit falschen Behauptungen ein

In ihren Zahlungsaufforderungen droht die Intrum Schuldnern ohne jeden Grund mit einer Strafanzeige. Das geht jetzt sogar dem Verband der Inkasso-Firmen deutlich zu weit.

Ernst Meierhofer emeierhofer@ktipp.ch

Nur mit Fairness funktionierts»: Mit diesen Worten wirbt die Inkassofirma Intrum Justitia im Internet für ihre Dienste. Mit dem Spruch «Fair play - fair pay» fordert sie säumige Zahler auf, ihre Schulden zu begleichen.

Wenn sie aber Zahlungsaufforderungen verschickt, spielt die Intrum selber unfair. Sie droht in ihren Standardbriefen mit dem Satz: «Ein Verlustschein kann Strafanzeige wegen Betreibungsvergehen nach sich ziehen» - wobei das Wort «Strafanzeige» in fetter Druckschrift hervorgehoben ist.

«Das stimmt so nicht», sagte der Zürcher Rechtsprofessor Karl Spühler im letzten Mai im Kassensturz zu diesem Satz. «Diese Bestimmung hat mich betroffen gemacht.»

In der Tat: Wer einen Verlustschein erhält, macht sich deswegen keineswegs strafbar. Ein Gesetzesverstoss liegt erst vor, wenn ein Schuldner im Rahmen eines Betreibungs- oder Konkursverfahrens beispielsweise Vermögenswerte beiseite schafft.

Das bestätigt auch Hans Rudolf Thoma vom Verband Schweizerischer Inkassotreuhandinstitute (VSI), dem auch die Branchenführerin Intrum Justitia angehört.

Mehr noch: Auf Anfrage des K-Tipp hat der VSI offiziell festgehalten, dass die unhaltbare Formulierung gegen die Standesregeln des Verbandes verstösst. Diese verbieten Massnahmen, «welche der Einschüchterung des Schuldners dienen».

Und: «Der Vorstand des VSI wurde bei seinem Mitglied diesbezüglich vorstellig und hat diese Formulierung abgemahnt.»

Die Intrum wird die Einwände des eigenen Verbandes vermutlich nicht ernst nehmen. Das ergibt sich aus der Stellungnahme, die Verwaltungsratspräsident Thomas Waeber dem K-Tipp zukommen liess. Von einer Änderung oder gar einer Streichung des kritisierten Satzes ist dort nichts zu lesen. Vielmehr sei der beanstandete Satz «inhaltlich richtig und rechtlich korrekt» und stelle keine Einschüchterung dar. Für die Öffentlichkeit ist damit klar: Mit «Fair play - fair pay» meint die Intrum nur die anderen, sich selber jedoch nicht.



Zahlen Sie nur, was berechtigt ist

Manche Geschäfte geben nicht bezahlte Rechnungen an ein Inkassobüro weiter. Solche Firmen treiben dann die Forderung beim Schuldner ein - oft mit hemdsärmeligen Methoden. Beachten Sie folgende Punkte:

- Drohungen: Inkassobüros drohen oft mit «Rechtsschritten», falls Sie nicht bezahlen. Lassen Sie sich nicht einschüchtern, wenn die Forderung nicht berechtigt ist.

- Zweifelsfälle: Berechtigte Forderungen müssen Sie im Umfang des ursprünglich offenen Betrages begleichen. Verlangen Sie im Zweifelsfall eine Kopie der Bestellung. Das Inkassobüro muss Ihre Bestellung beweisen können. In dieser Zeit läuft aber der Zins weiter, falls die Forderung berechtigt ist.

- Verzugszinsen: Bezahlen müssen Sie auch Verzugszinsen. In der Regel 5 Prozent ab dem Zeitpunkt der ersten Mahnung.

- Mahnspesen: Bezahlen Sie Mahnspesen nur, wenn sie zu Beginn des Vertragsverhältnisses abgemacht wurden.

- Umtriebsentschädigungen: Umtriebspauschalen des Inkassobüros müssen Sie nicht zahlen - auch wenn sie Bezeichnungen tragen wie Verzugsschaden, Adress- und Bonitätsprüfungskosten und Ähnliches.

- Schuldanerkennung: Stellen Sie sich quer, wenn Ihnen das Inkassobüro eine Schuldanerkennung zum Unterschreiben schickt. Mit Ihrer Unterschrift anerkennen Sie die ganze darin aufgeführte Schuld (in der Regel Rechnungsbetrag, Zinsen, Mahn- und Bearbeitungsgebühren). In diesem Fall kann die Inkassofirma alle diese an sich unzulässigen Posten gerichtlich oder mittels Betrei- bungsverfahren schnell durchsetzen. Zahlen Sie nur, was Sie schulden.

- Ratenzahlungen: Können Sie nicht den ganzen Betrag auf einmal zahlen, nehmen Sie Kontakt mit dem Inkassobüro auf und bieten Sie Ratenzahlungen an. Dann müssen Sie aber mit einem Zuschlag rechnen. Und in solchen Abmachungen droht auch die Gefahr, dass man Ihnen noch weitere unzulässige Gebühren unterjubelt. Wenn Sie unterzeichnen, müssen Sie zahlen - auch wenn nicht die ganze Forderung berechtigt wäre.

06. März 2002


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Kommentare (1)

 
  • xserrannia | 13.03.2009, 16:15

    Grafic-Archiv-Bader Mode Katalog (D) und Intrum Justitia unter einer Decke ?

    Habe auf einmal ein E-Mail-Mahnung von Grafik Archiv erhalten.Habe
    diese nie besucht!Mein Sohn 6 Jahre kann noch nicht schreiben!Auf
    einmal kommen E-Mails mit Mahnungen, obwohl sich niemand und schon gar
    nicht mit Adresse ,eingeschreiben hat.Habe dann nach Ktipp
    wiederrufen!Keine Antwort erhalten, ausser es sei eine falsche Adresse
    und per Telefon nahm nie jemand ab.Habe dann nichts mehr
    gehört,keine Post, keine Einschreiben!Dann kam eine nicht
    eingeschriebene 2 te Mahnung per Post von (Rechts)Anwältin
    Günther.Habe nicht reagiert! Langezeit Ruhe.
    Nun wollte ich im Mode Katalog BADER, einige Kleidungsstücke, wie
    immer auf Rechnung in 30 Tagen, bestellen.Bekomme die Antwort, dass
    ich nur auf Nachnahme bestellen darf ,da meine Zahlungsfähigkeit
    in Frage gestellt würde. Solle mich an Intrum Justitia
    wenden.Habe einen Auszug vom Betreibungsamt mit Brief, eingeschrieben,
    an Intrum Justitia und Bader Deutschland,gesendet, die
    bestätigen, dass ich zahlungsfähig bin. Da Intrum als
    seriöse Firma galt!(Mein Fehler)Habe erst heute Ihre Rubrik
    Intrum Justitia spielt ein falsches Spiel, gelesen.Diese Firmen haben
    mich im Internet als Internet Gesetzesbrecher dargestellt, obwohl die
    gegen die AGBs Vorschriften verstossen und ich das eigentliche Opfer
    bin.Was kann ich dagegen unternehmen?Was ist wenn ich andere
    Bestellungen tätigen Möchte? Muss ich mich jetzt immer
    verteidigen? Besten Dank für Ihre Antwort und zur Information
    für alle anderen Abgezockten.
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