Pensionskassen - Versicherungen drücken Zinsen: Renten in Gefahr
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saldo 18/2001
12.11.2001
Die Versicherungskonzerne wollen die gesetzlich vorgeschriebene Mindestrendite der Pensionskassenanlagen senken. Das würde die Renten reduzieren.
Die Börsenkurse sinken und sinken. Weltweit sind sie innerhalb eines Jahres um bis zu 70 Prozent gefallen. Davon betroffen sind auch die Pensionskassen. Denn sie dürfen bis zur Hälfte des Kapitals in Aktien anlegen. Gleichzeitig steigt das Lebensalter der Versicherten. Die Frage drängt sich auf: Sind die Pensionskassenrenten in Gefa...
Die Versicherungskonzerne wollen die gesetzlich vorgeschriebene Mindestrendite der Pensionskassenanlagen senken. Das würde die Renten reduzieren.
Die Börsenkurse sinken und sinken. Weltweit sind sie innerhalb eines Jahres um bis zu 70 Prozent gefallen. Davon betroffen sind auch die Pensionskassen. Denn sie dürfen bis zur Hälfte des Kapitals in Aktien anlegen. Gleichzeitig steigt das Lebensalter der Versicherten. Die Frage drängt sich auf: Sind die Pensionskassenrenten in Gefahr?
Mindestzinssatz ist auf 4 Prozent festgelegt
Entscheidend für die Höhe der Renten ist der Zinsfuss auf dem einbezahlten Kapital: Seit der Einführung der obligatorischen zweiten Säule müssen die Kassen auf dem Kapital der Versicherten Jahr für Jahr mindestens 4 Prozent Zins gutschreiben. Dieser Mindestzinssatz wurde vom Bundesrat festgelegt.
Probleme mit dieser Auflage an die Stiftungen gab es nicht: Die Rendite lag im Allgemeinen um mindestens ein Prozent höher. Dabei schneiden die meisten schweizerischen Pensionskassen im internationalen Vergleich noch schlecht ab, wie die Weltbank in einer Studie bemerkte. Calpers etwa, die kalifornische Beamtenpensionskasse, erreichte eine Verzinsung von 8,25 Prozent.
Trotzdem fordert die Rentenanstalt vom Bundesrat, der Minimalzinssatz müsse stark gesenkt werden: Auf bis zu 2,5 Prozent. Eine Verzinsung in dieser Höhe würde gegenüber heute zu einer Renteneinbusse von 30 bis 40 Prozent führen. «Bis zum Frühling 2002 wird von den heutigen 4 Prozent Mindestrendite nicht abgerückt», versichert aber Daniel Stuffeti, Leiter der Abteilung Berufliche Vorsorge im Bundesamt für Sozialversicherung.
Von einer Senkung betroffen wären vor allem die Pensionskassenversicherten aus kleineren und mittleren Betrieben. Ihre Gelder fliessen nämlich in Sammelstiftungen, die in der Regel von grossen Versicherungsgesellschaften gemanagt werden. Diese sind heute wie die Pensionskassen verpflichtet, mindestens 4 Prozent Rendite auf dem angesparten Kapital zu erwirtschaften. Wohin die zusätzlichen Gewinne der fetten Börsenjahre flossen, ist «weitgehend unklar», wie Stefan Thurnherr vom unabhängigen Vermögenszentrum VZ kritisiert.
Tiefere Verzinsung bringt mehr Profit für die Aktionäre
Wird der Mindestzinssatz weiter gesenkt, wächst der Spielraum der Versicherungen für die undurchsichtige Gewinnabschöpfung zu Lasten der Versicherten. Kein Wunder, protestiert der Schweizerische Gewerkschaftsbund gegen ein solches Ansinnen. Colette Nova: «Es ist inakzeptabel, den Zinssatz zu senken. Davon profitieren nur die Aktionäre der Versicherungen.»
Tatsächlich ist kaum vorstellbar, dass die professionellen Vermögensverwalter der grossen Versicherer weniger Gewinn erwirtschaften als diejenigen der kleineren firmeneigenen Pensionskassen. Aber gerade diese zeigen sich trotz schlechtem Börsengang in ausgezeichneter Verfassung: Die Pensionskasse der Schweizerischen Elektrizitätswerke etwa weist einen Deckungsgrad von 115 Prozent auf. Die Pensionskasse der Stadt Zürich hat einen Deckungsgrad von rund 130 Prozent, obschon ihre Versicherten seit 1999 nur 40 Prozent der Beiträge einzahlen müssen - den Rest finanziert die Kasse aus ihrem Gewinn. Liegt der Deckungsgrad einer Kasse über 100 Prozent, sind die Renten gesichert. Was darüber liegt, sind Reserven.
Höhe der Renten gleich doppelt unter Beschuss
Die Pensionskassenrenten sind aber nicht nur wegen der Forderung nach tieferer Verzinsung in Gefahr. Die grossen Versicherer wollen auch den gesetzlich geregelten Rentenumwandlungssatz senken. Dieser ist massgebend für die Berechnung der Jahresrente. Heute beträgt er 7,2 Prozent. Das heisst: Die Jahresrente beträgt 7,2 Prozent des angesparten Kapitals. In der laufenden Gesetzesrevision drängen die Versicherungen darauf, den Satz auf 6,65 Prozent zu senken. Dies hätte zur Folge, dass eine Pensionskassenrente von heute beispielsweise 2000 Franken monatlich auf 1846 Franken gekürzt würde.
Wolfgang Hafner