Viele Policen sind sinnvoll für den Ernstfall - andere nicht
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Haus & Garten 2/1999
01.09.1999
Von der Geburt bis zum Tod sind Versicherungen verschiedenster Art unsere ständigen Begleiter. Einige sind obligatorisch und existenziell wichtig, andere hingegen hinausgeworfenes Geld. K-Spezial gibt eine Übersicht.
«Wer nichts hat, kann nichts verlieren und braucht auch nichts zu versichern», sagt Stefan Thurnherr vom VZ VermögensZentrum in Zürich. Das ist die eine Seite der Versicherungsmedaille.
Auf der anderen Seite stehen die Leute, die viel haben und da...
Von der Geburt bis zum Tod sind Versicherungen verschiedenster Art unsere ständigen Begleiter. Einige sind obligatorisch und existenziell wichtig, andere hingegen hinausgeworfenes Geld. K-Spezial gibt eine Übersicht.
«Wer nichts hat, kann nichts verlieren und braucht auch nichts zu versichern», sagt Stefan Thurnherr vom VZ VermögensZentrum in Zürich. Das ist die eine Seite der Versicherungsmedaille.
Auf der anderen Seite stehen die Leute, die viel haben und dazu neigen, sich gegen alle möglichen und unmöglichen Eventualitäten abzusichern; das ist die Vollkaskomentalität.
Für sie hat die Versicherungsbranche mit viel Einfallsreichtum allerlei Produkte auf den Markt geworfen - auch solche, die keine unbedingte Notwendigkeit sind. Bewusste Konsumentinnen und Konsumenten müssen deshalb die Spreu vom Weizen trennen. Die Übersicht auf diesen drei Seiten soll dabei helfen.
Beachten Sie im Umgang mit Versicherungen drei wichtige Prinzipien: Versichern Sie keine Bagatell-Risiken, für die Sie im Schadenfall selber aufkommen können. Wenn Sie freiwillige Selbstbehalte vereinbaren, sparen Sie Prämien. Vermeiden Sie Über- und Doppelversicherungen.
Und schliessen Sie wenn möglich nur Einjahresverträge ab; so bleiben Sie flexibel.
Die Vorsorge für das Alter
Grundsatz: AHV und Pensionskasse sind obligatorisch.
Wer in der Schweiz wohnt oder arbeitet, ist in der AHV obligatorisch versichert - auch Selbständig-Erwerbende und Hausfrauen, die nicht erwerbstätig sind. Im Alter zahlt die AHV - die 1. Säule - eine Rente.
Um die Beitragszahlungen müssen sich Angestellte in der Regel nicht kümmern; die AHV-Prämien sind beim ausbezahlten Lohn schon abgezogen.
Tipp: Die Leistungen der AHV kommen nicht automatisch; man muss sie beantragen (das gilt auch für IV und Ergänzungsleistungen). Die Adressen der AHV-Ausgleichskassen finden Sie zuhinterst in jedem Telefonbuch.
Wer mehr als 24120 Franken pro Jahr verdient, ist obligatorisch auch bei der 2. Säule versichert, der Pensionskasse. 1. und 2. Säule sollen im Rentenalter zusammen ein Einkommen von rund 70 Prozent des letzten Nettoverdienstes sicherstellen. Wer im Rentenalter mehr zur Verfügung haben will, muss zusätzlich sparen.
Lesetipp: Das K-Dossier «Pensionskasse: Das müssen Sie wissen» enthält alle wichtigen Informationen für den richtigen Umgang mit der 2. Säule (Bestellmöglichkeit in jedem K-Tip).
Lohnersatz bei Stellenverlust
Grundsatz: Angestellte sind obligatorisch versichert.
In der Schweiz sind praktisch alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert (aber nicht Selbständigerwerbende). Das Inkasso erfolgt automatisch: Die Beiträge der Versicherten sind auf der Lohnabrechnung bereits abgezogen.
Voraussetzung für den Bezug von Taggeldern ist unter anderem, dass man innerhalb der letzten zwei Jahre während mindestens sechs Monaten als Arbeitnehmer tätig war (in bestimmten Fällen ist man auch ohne Beitragsleistung versichert).
Wichtig: Wer Taggelder der Arbeitslosenversicherung beziehen will, muss willens und in der Lage sein, eine zumutbare Arbeit anzunehmen.
Tipp: Melden Sie sich sofort bei der Arbeitslosenkasse, wenn Sie die Stelle verloren haben. Wurden Sie fristlos entlassen, müssen Sie sich noch während der Kündigungsfrist melden.
Nach zwei Jahren werden Betroffene ausgesteuert. Danach bleibt meist nur noch der Gang zum Fürsorgeamt. Dagegen verkauft neuerdings die Innova eine (teure) private Versicherung gegen Langzeit-Arbeitslosigkeit.
Krankheit: Die Arztkosten sind bezahlt
Grundsatz: Die obligatorische Krankenversicherung ist gut ausgebaut.
Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz ist verpflichtet, sich bei einer Krankenkasse für die Grundversicherung anzumelden. Sie zahlt (nach Abzug der Kostenbeteiligung) sämtliche Arztbesuche und übrigen Heilungskosten, alle Rechnungen auf der allgemeinen Abteilung im Spital im Wohnkanton sowie die nötigen Medikamente.
Prämiensparen: Eine hohe Franchise verbilligt die Prämien. Nutzen Sie auch die Prämiensparmöglichkeit HMO oder Hausarztmodell.
Für Sonderwünsche gibt es freiwillige Zusatzversicherungen - etwa für das Einzelzimmer im Spital oder die Deckung für nichtärztliche Therapeuten oder besseren Schutz im Ausland.
Tipp: Im Oktober veröffentlicht der K-Tip die Prämien für das Jahr 2000. Wer will, kann dann gegen eine Kostenbeteiligung noch einen persönlichen Prämienvergleich bestellen.
Lesetipp: Das K-Dossier zur Krankenkasse behandelt alle Fragen, die sich den Versicherten stellen (Bestellmöglichkeit in jedem K-Tip).
Krank - und der Lohn bleibt aus
Grundsatz: Hier droht ein Versicherungsloch. Sie müssen selber für Lohnersatz sorgen.
Wenn Angestellte wegen Krankheit ausfallen, muss der Betrieb den Lohn nur noch wenige Wochen lang zahlen: Die Lohnfortzahlungs-Pflicht des Betriebes hört im ersten Dienstjahr schon nach drei Wochen auf. Für die Zeit danach droht ein Versicherungsloch, und Sie müssen den Lohnausfall selber versichern.
Wichtig: Wo keine Kollektivlösung existiert, müssen Sie selber für Lohnersatz sorgen, zum Beispiel mit einer Einzel-Krankentaggeld-Versicherung. Ob Sie eine solche Lösung brauchen, hängt aber auch von Ihrem Umfeld ab. Vielleicht hilft ja kurzfristig die Familie mit einem Zustupf aus...
Tipp: Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, wie lange Sie bei Krankheit den Lohn erhalten. Viele Arbeitgeber haben das drohende Versicherungsloch mit einer Kollektiv-Taggeld-Versicherung gestopft. Dann ist für Sie gesorgt.
Prämiensparen: Schliessen Sie eine eher lange Wartezeit ab - zum Beispiel zwei Monate beziehungsweise auf das Ende der Lohnfortzahlung.
Invalid nach Krankheit
Grundsatz: Sie sollten eine private Lösung ins Auge fassen.
Ist eine Krankheit nicht heilbar, ist die betroffene Person invalid - und dann wird das Geld knapp: Das Krankentaggeld fällt - falls es überhaupt versichert ist - spätestens nach zwei Jahren weg, die Renten von IV und Pensionskasse sind karg.
Beispiel: Ein 25-jähriger Mann verdient monatlich 3500 Franken (13-mal jährlich); er ist zum Minimum versichert. Das berechtigt ihn bei 100-prozentiger Erwerbsunfähigkeit zu einer Vollrente der Pensionskasse von monatlich nur gerade 650 Franken. Dazu kommt die Invalidenrente der AHV von 2010 Franken. Macht zusammen 2660 Franken.
Tipp: Versichern Sie als Ergänzung zu den staatlichen Leistungen eine Erwerbsausfall-Rente bei einer privaten Versicherungsgesellschaft.
Häufiger Fehler: Viele versichern neben einer Erwerbsausfall-Rente in Kombination auch noch ein Todesfallrisiko-Kapital. Gerade bei jungen Leuten ist ein Todesfallrisiko-Kapital aber in der Regel unnötig, weil sie noch keine Versorgerpflichten haben.
Test: Alle wichtigen Informationen zum Thema sowie einen Prämienvergleich finden Sie auf Seite 24.
Im Falle eines Unfalls
Grundsatz: Angestellte haben Glück im Unglück.
Alle Angestellten sind obligatorisch gegen Unfall versichert: Die Heilungskosten sind bezahlt, und die Unfallversicherung zahlt auch noch ein Taggeld in der Höhe von 80 Prozent des letzten Lohnes - und zwar als Rente lebenslang, wenn es sein muss. Bei Invalidität infolge Unfalls gibt es meist sogar 90 Prozent. Für Lohnersatz ist also nach einem Unfall gut gesorgt.
Teilzeitler, die weniger als 12 Stunden pro Woche arbeiten, sind nur gegen Unfälle im Betrieb versichert, aber nicht gegen die Folgen von Freizeitunfällen.
Tipp: Wer nicht angestellt ist oder noch studiert, erhält die Heilungskosten bei Unfall von der Krankenkasse vergütet. Dann gibt es aber keine Taggelder und bei Invalidität nur die magere Invalidenrente der staatlichen AHV/IV. Das gilt auch für Selbständige. Hier drängt sich eine Erwerbsausfall-Versicherung auf.
Für Reisefreudige: Angestellte, die unbezahlten Urlaub nehmen, sollten bei einem Unfallversicherer eine Abredeversicherung abschliessen. Sie sind dann während des Urlaubs noch sechs Monate zu den gleichen Konditionen wie an der Arbeit versichert.
Tod des Versorgers: Geld für die Witwe
Grundsatz: Familienväter und Hausbesitzer brauchen oft eine Todesfallrisiko-Versicherung.
Stirbt der Ernährer einer Familie, hat die Witwe meist ein Geldproblem - besonders, wenn noch Hypotheken fürs Eigenheim bestehen.
Hatte der Familienvater hingegen eine Todesfallrisiko-Police, so zahlt die Versicherung der Witwe nach seinem Tod die vereinbarte Summe bar auf die Hand. Damit kann sie beispielsweise einen Teil der Hypothek zurückzahlen.
Varianten: Es gibt die Todesfallrisiko-Versicherung mit konstantem Kapital (Versicherungssumme ist immer gleich gross) und mit abnehmendem Kapital (versicherte Summe nimmt Jahr für Jahr linear ab).
Häufiger Fehler: Viele schliessen eine Todesfallrisiko-Police in Kombination mit einer Sparversicherung (gemischte Versicherung) ab. Besser ist es meist, Sparprozess und Risikoversicherung zu trennen. Zumal viel Geld verloren geht, wenn die versicherte Person die gemischte Versicherung vorzeitig kündigt.
Test: Alle wichtigen Informationen zum Thema sowie einen Prämienvergleich finden Sie auf Seite 20.
Ein Malheur ist schnell passiert
Grundsatz: Die Privathaftpflicht-Versicherung ist freiwillig, aber nötig.
Eine Privathaftpflicht-Police ist ein Muss. Wer etwa einen Familienvater umstösst und schwer verletzt, muss für den ganzen Schaden (inklusive Lohnausfall) aufkommen und unter Umständen mit einer Millionen-Forderung rechnen.
Prämien: Sich gegen solche Haftpflicht-Forderungen vorzusehen ist nicht teuer: Es gibt die Versicherung schon ab 100 Franken pro Jahr; sie zahlt auch bei Mieterschäden.
Spartipp für Junge: Unter gewissen Bedingungen sind auch volljährige Kinder noch in der Police der Eltern miteingeschlossen. So sind junge Leute bis 25, die bei den Eltern wohnen und noch in Ausbildung sind, in der Regel automatisch versichert.
Lesetipp: Beim VZ gibt es die 40-seitige Broschüre «Versicherungen für Haushalt und Wohnen» mit Prämientabellen und Tipps zu den Themen Privathaftpflicht, Hausrat, Gebäudeversicherung und Rechtsschutz. Sie ist gegen Rechnung (Fr. 21.50 inkl. Spesen) erhältlich beim VZ VermögensZentrum, «Haushalt und Wohnen», Postfach 631, 8039 Zürich.
Gefahrenobjekt Auto
Grundsatz: Ohne Autohaftpflicht geht nichts; die Kaskoversicherung ist freiwillig.
Die obligatorische Autohaftpflicht zahlt Schäden, welche die Fahrerin oder der Fahrer einer fremden Person oder Sache zufügen. Wer sie nicht hat, darf nicht auf die Strasse.
Prämien: Die Tarife richten sich stark nach dem individuellen Risikoprofil des häufigsten Lenkers. Entscheidend sind Alter, Geschlecht, Wohnort, Beruf, Nationalität und Fahrroutine - um nur die wichtigsten Kriterien zu nennen.
Tipp: Empfehlenswert ist die Teilkaskopolice. Sie deckt im Wesentlichen Feuer, Glasbruch und Diebstahl. Die Kollisionskaskopolice (Vollkasko), die bei Selbstverschulden Schäden am eigenen Auto zahlt, ist vor allem bei neueren Autos nötig. Eine Insassenversicherung ist meist unnötig.
Sie müssen Haftpflicht und Kasko nicht bei der gleichen Gesellschaft versichern.
Pannenhilfe: Nützlich ist eine Pannenhilfe bei einem der drei Automobilclubs ACS, VCS oder TCS. Mit einem Schutzbrief haben Sie auch eine Reiseversicherung.
Lesetipp: Beim VZ gibt es die 50-seitige Broschüre «Auto-Versicherungen im Vergleich» mit Prämientabellen und vielen Tipps. Sie ist gegen Einsendung einer Zehnfranken-Note erhältlich beim VZ VermögensZentrum, «Autoversicherung», Postfach 631, 8039 Zürich.
Schutz für die Siebensachen
Grundsatz: Den Hausrat zu versichern ist nicht obligatorisch, aber sehr empfehlenswert.
Besteht die häusliche Einrichtung nur aus Bett, Tisch, Pult, Stuhl und einer Lampe, so erübrigt sich die Versicherung des Hausrats. Das heisst: Diese Police ist nur nötig, wenn Sie teure Gegenstände haben und ein möglicher Schaden ein grosses Loch ins Portemonnaie reissen würde.
Häufiger Fehler: Oft raten Versicherungsvertreter, den Hausrat und die Privathaftpflicht gemeinsam mit einer einzigen Police zu decken. Kombipolicen sind aber eher zu meiden - auch wenn damit ein Prämienrabatt verbunden ist.
Vertragsdauer: Wie bei vielen anderen Versicherungen gilt auch hier: Schliessen Sie nur Verträge ab, die Sie jedes Jahr kündigen können.
Versicherungssumme: Vermeiden Sie Über- oder Unterversicherung. Zu diesem Zweck sollten Sie beim Abschluss den Neuwert Ihres Hausrats möglichst genau schätzen. Verlangen Sie von der Versicherung ein Hilfsblatt.
Tipp: Bewahren Sie zu Hause nicht zu viel Geld und Schmuck auf, denn bei diesen Wertsachen zahlen die Versicherungen nur begrenzt. Und wenn Sie auf Reisen keine teuren Gegenstände mitnehmen, erübrigt sich dafür eine Zusatzdeckung.
Test: Informationen zum Thema sowie einen Prämienvergleich finden Sie.
Sparen mit einer Police? Eher nein
Grundsatz: Vorsicht bei der gemischten Lebensversicherung!
Wie tückisch kapitalbildende Lebensversicherungen sind, zeigt sich dann, wenn man frühzeitig aus dem Vertrag aussteigt. Meist ist das mit Geldverlust verbunden. Sparversicherungen können hingegen für Leute geeignet sein, die sich freiwillig einem Sparzwang unterziehen wollen.
Unnötige Deckung: Oft hat man mit einer gemischten Lebensversicherung eine völlig überflüssige Versicherungsdeckung eingekauft. Der Grund: Gemischte Versicherungen enthalten nicht nur einen Sparteil, sondern auch ein Todesfallkapital. Das ist gerade in jungen Jahren oder für Singles unnötig.
Vorteil: Ein Plus der gemischten Versicherung ist die meist mitversicherte Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit: Kann die versicherte Person wegen Invalidität nichts mehr verdienen, muss sie auch die Prämien nicht mehr zahlen, das Sparziel ist aber dennoch garantiert.
Getrenntes Vorgehen: Dennoch ist es in sehr vielen Fällen besser, die Vorsorge zweigleisig vorzuspuren: Sparen bei der Bank, sich gezielt und individuell versichern bei der Versicherung.
Tipp: Meiden Sie Feierabend-Policenverkäufer von Maklerorganisationen, die sich telefonisch bei Ihnen melden.
Rechthaben kann teuer werden
Grundsatz: Die Rechtsschutz leistet nützliche Dienste.
Der Weg durch die Gerichtsinstanzen ist oft kostspielig - auch wegen der teuren Anwälte. Sollen sich also nur noch Millionäre ein Verfahren vor dem Kadi leisten können?
Nein. Mit einer Rechtsschutz-Versicherung kann auch der kleine Bürger zu seinem Recht kommen.
Test: Alle wichtigen Informationen zum Thema sowie einen Prämienvergleich finden Sie auf Seite 10 in diesem K-Spezial.
Das brauchen Hausbesitzer
Grundsatz: An Glas und Gebäudewasser denken!
Besitzer von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen brauchen eine erweiterte Deckung in der Hausratversicherung: Sie sollten auch die Glasscheiben miteinschliessen, welche Sie vorher als Mieter nicht versichern mussten, weil die Fensterscheiben in der Mietwohnung dem Vermieter gehören. (Beschädigt der Mieter eine Fensterscheibe, übernimmt das seine PrivathaftpflichtVersicherung.)
Die Gebäudeglas-Versicherung des Hauseigners deckt in der Regel auch Schäden an seinen Lavabos und Keramikkochfeldern.
Feuerversicherung: Sie ist meist obligatorisch und deckt unter anderem Schäden infolge Feuers und Schäden nach Elementarereignissen (Sturm, Hochwasser usw.). Nicht gedeckt sind aber Wasserschäden am Gebäude, die beispielsweise entstehen, wenn wegen einer defekten Wasserleitung der Parkettboden beschädigt wird. Für solche Fälle ist eine Gebäudewasser-Versicherung zu empfehlen.
Tipp: Schliessen sich alle Eigentümer einer Wohnüberbauung zusammen, können sie bei der Gebäudewasser-Police Kollektivrabatte holen.
Die Privathaftpflicht-Police - ohnehin für alle sehr empfehlenswert - schützt auch Einfamilienhausbesitzer, wenn beispielsweise ein Ziegel vom Dach fällt und einen Passanten verletzt.
Überflüssige Policen
Grundsatz: Meiden Sie Versicherungen, die Sie nicht brauchen und die wenig bringen.
Versicherung gegen Führerausweis-Entzug: Zahlt Chauffeur oder Taxispesen, wenn der Fahrer das «Billett» abgeben musste. Nur für Leute, die beruflich auf ein Auto angewiesen sind. Kritiker halten diese Police für unmoralisch.
Spitaltaggeld-Versicherung: Sie zahlt eine bestimmte Summe pro Tag, wenn die versicherte Person im Spital liegt. Aber: Eine solche Lohnausfall-Versicherung, die nur bei Spitalaufenthalt zahlt, ist wenig sinnvoll. Denn sie zahlt nicht, wenn die kranke Person zu Hause ist statt im Spital. Und für die Spitalspesen wie Telefon oder Fernsehen braucht es keine Versicherung.
Tierversicherungen sind nur beschränkt nützlich, weil die häufigen Kostenpunkte wie zum Beispiel Impfungen, Kastrationen und Routineuntersuchungen nicht gedeckt sind. Nur für sehr wertvolle Tiere empfehlenswert.
Reparaturversicherung: Verspricht, alle Reparaturen von teuren Haushaltgeräten (Waschmaschine, Fernseher) zu übernehmen. Schwer wiegende Werksfehler zeigen sich aber meist schon in der Garantiezeit; danach ist auf die meisten Maschinen im Normalfall längere Zeit Verlass. Damit können die Prämien oft teurer werden als die Anschaffung eines Neugerätes.