Ein 48-jähriger Zürcher bekam bei einem Streit in einer Bar einen Schlag mit einem Bierglas auf den Kopf. Er verlor ein Auge. Der Mann war über den Arbeitgeber bei der Suva gegen Unfälle versichert. Diese zahlte die ­medizinischen Behandlungen, reduzierte aber die Taggelder um 50 Prozent, da der Mann den Unfall mitverschuldet habe.

Eine Rente lehnte die Suva ab. Der Mann wehrte sich gegen diesen Entscheid. Er leide wegen des Unfalls an Depressionen. Alle Instanzen wiesen ihn ab. Ein Schlag mit einem Bierglas führe normalerweise nicht zu psychischen Problemen.

Bundesgericht, Urteil 8C_592/2023 vom 30. Januar 2024