Nebenjob ist nicht versichert.



Ein Mann hatte nicht nur einen 100-Prozent-Job bei einer Kirchgemeinde (42 Stunden pro Woche), sondern auch noch ein 40-Prozent-Pensum bei einer Asyl-Organisation (16,8 Stunden pro Woche). Nachdem er kurz hintereinander beide Stellen verloren hatte, verlangte er Taggelder auf der Basis der beiden Löhne.



Die Arbeitslosenkasse stellte sich aber quer und bemass seine Arbeitslosenunterstützung lediglich auf der Basis seines Verdienstes b...