Im November 2022 liess Michael Schmid (Name geändert) in seinem Einfamilienhaus im Kanton Thurgau eine Ladestation für Elektroautos einbauen. Mit der Installation beauftragte der 66-jährige Familienvater ein Unternehmen aus dem Kanton. Dieses bezog die Ladestation von der Firma Sonnen GmbH aus Deutschland.

Ein halbes Jahr später kaufte Schmid ein Elektroauto, das er an der neuen Ladestation mit Solarstrom auflud. Doch er stellte fest, dass dies nicht immer funktionierte. Un­gefähr einmal pro Monat stürzte das ­Ladesystem ab, dann musste der Thurgauer das Gerät vom Netz nehmen und anschlies­send neu starten.

Nach sechs Monaten mit sieben System­abstürzen hatte Michael Schmid genug. Er ­reklamierte zuerst per E-Mail bei der Thurgauer Firma, welche die Ladestation in­stalliert hatte. Eine Antwort erhielt er nicht. Danach wendete er sich an die Sonnen GmbH, die Herstellerin der Ladestation. Nach einigem Hin und Her teilte ihm die Firma Ende Dezember 2023 mit, dass sie die Ladestation ersetzen werde – dies aber nur, wenn Schmid die Kosten übernehme. Die überraschende Begründung: Die dreijährige Garantiefrist sei abgelaufen.

Schmid war anderer Meinung und schaltete die Rechtsschutzversicherung des K-Tipp ein. Ein Jurist prüfte die Unterlagen und kam zum Schluss, dass die Garantiefrist von drei Jahren noch nicht abgelaufen war. Anfang Februar forderte er die deutsche Firma mit eingeschriebenem Brief auf, die defekte ­Ladestation kostenlos auszutauschen. Zwei ­Wochen später wurde die Ladestation gratis durch eine neue ersetzt. Michael Schmid ist zufrieden: «Sie funktioniert immer noch.»