Marcel Hofstetter aus Rothenburg LU bekam vor rund einem Jahr ein Gutscheinheft von Smartbox geschenkt. Die Firma verkauft ­Geschenkgutscheine für Ferien, Freizeit­erlebnisse und Restaurantbesuche. Hofstetter wollte seinen Gutschein Ende Dezember im Internet einlösen. «Es kam ein Hinweis, dass der Gutschein zuerst registriert werden muss», schreibt er auf Reklamation.ch. Als er das versuchte, kam nur eine Fehlermeldung. Hofstetter wandte sich an den Kundendienst. Dort hiess es, für die Registrierung brauche es einen Kaufbeleg. Doch dieser sei nicht mehr vorhanden, schreibt der Luzerner.

Auch Julie Camba aus Ecublens VD konnte einen Smartbox-Gutschein nicht einlösen. Sie hatte ihn im November 2020 gekauft. «Er blieb in einer Ecke liegen und ich vergass ihn», schreibt Camba. Sie fand den Gutschein vergangenen Mai und wollte ihn registrieren. Darauf hiess es, er sei im November 2022 abgelaufen – obwohl ein solcher Gutschein laut Gesetz fünf Jahre lang gültig ist. Camba ­reklamierte vergeblich beim Kundendienst.

Bei einem Smartbox-­Kunden aus Billens FR waren gar zwei Gutscheine abgelaufen. Ihn ­ärgert es, dass er vor Ablauf der Frist nicht benachrichtigt wurde. Der Kunde verlangt, dass Smartbox die Gutscheine verlängert.

Smartbox liess die Beschwerden auf Reklamation.ch unbeantwortet. Diese nehme der Kundendienst zur Kenntnis, sagt die Firma auf Anfrage. Man bemühe sich, Probleme der Kunden direkt zu lösen. In den geschilderten Fällen ist das inzwischen geschehen.