Ein Solothurner Vermieter verpflichtete sich, ein Bad fachmännisch reparieren zu lassen. Die Mieterin war mit dem Resultat nicht zufrieden. Sie forderte ihn auf, einen Teil der Platten und Fugen zu ersetzen. Das Richteramt in Dornach SO und das Obergericht wiesen ihre Klage ab. «Fachmännisch» bedeute nur, dass ein Fachmann die Arbeit macht. Der Vermieter habe keinen gehobenen Standard versprochen. Kleinere Dellen und Risse, wie sie im Bad vorlagen, seien kein Mangel.

Obergericht SO, Urteil ZKBER.2023.32 vom 24.10.2023