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28.02.2024
Thomas Strebel (Name geändert) arbeitete fast zehn Jahre für die Postauto AG – zuerst als Chauffeur, später als Billettkontrolleur. Ende November vergangenen Jahres verliess der 55-jährige Familienvater aus dem Kanton Aargau das Unternehmen.
Mit seinem Austritt verlor Strebels Familie den Anspruch auf vergünstigte Generalabonnemente für den öffentlichen Verkehr. Der Aargauer musste das Abo seiner Frau sowie jenes seiner Tochter zurückgeben. Die Abos wären noch ein halbes Jahr gültig gewesen. Deshalb standen ihm von der Postauto AG 776 Franken zu. Mitte Dezember erhielt Strebel eine Gutschriftanzeige. Doch das Geld kam nicht.
Strebel verlangte von Postauto in zwei E-Mails das Geld, aber eine Antwort erhielt er nie. Danach telefonierte er mit der zuständigen Stelle «Fahrvergünstigungen im öffentlichen Verkehr für Postauto-Mitarbeitende», um dort sein Geld zurückzuverlangen. Der Anschluss war jedoch nicht mehr in Betrieb: «Aus Effizienzgründen wird diese Hotline nicht mehr betrieben», so die Ansage auf Band. Ende Januar rief Strebel direkt bei der Postauto AG in Bern an. Dort fühlte sich niemand für sein Anliegen zuständig.
Strebel hatte genug. Er schaltete die Rechtsschutzversicherung des K-Tipp ein. Dann ging es schnell: Eine Juristin forderte die Postauto AG mit eingeschriebenem Brief auf, die Gutschrift von 776 Franken zu überweisen. Fünf Tage später teilte das Unternehmen mit, dass «die Gutschrift aufgrund eines Fehlers effektiv noch nicht ausbezahlt wurde». Weitere vier Tage später hatte der Aargauer das Geld auf seinem Konto.
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