Eine Zugerin bezog eine halbe Invalidenrente. Die IV strich die Rente, nachdem die Frau zwei Kinder geboren hatte. Begründung: Als gesunde Frau wäre sie mit zwei Kindern höchstens noch zu 50 Prozent erwerbstätig. Sie wehrte sich: Der Entscheid beruhe «in diskriminierender Weise» auf einem überholten Familienrollenbild. Das Zuger Kantonsgericht gab ihr recht und hob den Entscheid auf. Zahlen von 2022 würden zeigen, dass etwa die Hälfte der Mütter mit Partner und kleinen Kindern in Pensen von 50 bis 100 Prozent arbeiten.

Verwaltungsgericht Kt. ZG, Urteil S 2022 68 vom 30.10.2023