Wochentags Wohnen und Arbeiten in der Grossstadt, am Wochenende dann nach Hause in den steuergünstigen Nachbarkanton. Das praktizieren viele echte und vermeintliche Wochenaufenthalter. Oft wollen es die Steuerbehörden aber genau wissen.



Steuerpflichtig ist man normalerweise an seinem Wohnsitz. Wenn mehrere Wohnsitze vorhanden sind, am «Lebensmittelpunkt», wie es in entsprechenden Gesetzen und Verordnungen heisst. Konkret also dort, wo man die meiste private Zeit, insbesondere ...