• Verspätet sich ein Flug um mehr als drei Stunden, haben die Kunden je nach Distanz Anspruch auf eine Vergütung von umgerechnet 280 bis 680 Franken. Das gilt für ­Flüge aus der Schweiz oder der EU und für hier ankommende Flüge von EU- und Schweizer Airlines auch aus Drittstaaten. Die Entschä­digung entfällt bei ausser­gewöhnlichen Umständen wie etwa schlechtem Wetter.
  • Zudem muss die ­Gesellschaft die Kosten für Verpflegung, Hotel und Telefonate zahlen.
  • Ihre Entschädigung müssen Sie zuerst bei der Airline einfordern. 
  • Verweigert die Airline eine Zahlung, bleibt der Gerichtsweg. Das Schlichtungsgesuch an die Schlichtungsbehörde des Wohnsitzes kann man selber ausfüllen und ein­reichen. Das Verfahren kostet je nach Kanton bis zu einigen Hundert Franken. Der Kläger muss die Kosten vorschiessen. Den zuständigen Friedensrichter / die zuständige Schlichtungsstelle finden Sie unter Zivilgerichte.ch
  • Weitere Informationen gibt das saldo-Merkblatt zum Reiserecht unter: Saldo.ch/reiserecht