Beratung
Kann ich nach sieben Jahren noch etwas unternehmen?
| «Vor rund sieben Jahren liessen wir unsere Terrasse umbauen. Die Abdichtung ist mangelhaft, und kürzlich entdeckten wir massive Wasserschäden am darunterliegenden Mauerwerk und an der gesamten Fensterfront. Der Architekt sagt, nach Ablauf von fünf Jahren seien alle Ansprüche verwirkt. Haben wir eine Chance, dass der Architekt für den Schaden aufkommen muss?»
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