Beratung
Verliere ich das Todesfallkapital, wenn ich das Erbe ausschlage?
| «Mein Vater ist 59-jährig verstorben. Der Nachlass besteht mehrheitlich aus Schulden. Da er verwitwet war, hat er zu Lebzeiten gegenüber seiner Pensionskasse eine Begünstigungserklärung abgegeben. Demnach soll ich nach seinem Tod das Todesfallkapital erhalten. Verliere ich diesen Anspruch, wenn ich das Erbe ausschlage?»
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