Ja. Die Erbteilung ist letztlich Privatsache. Wenn Ihr Mann nach ­Ihrem Tod akzeptiert, dass er nicht erhalten soll, was er gemäss Erbvertrag zugut hätte, ist ein solches Testament durchaus gültig. Beachten Sie aber: Er könnte das dem Erb­vertrag widersprechende Testament gerichtlich anfechten. Dann gingen die Kinder leer aus.