Ja.  Der Arbeitgeber muss den Lohn nur zahlen, wenn die Ursache für die Abwesenheit «in der Person» des Arbeitnehmers liegt, wie es im Gesetz heisst. Dies ist etwa bei ­einer Absenz wegen Unfall oder Krankheit der Fall.

Ihre Verspätung beruht hingegen auf einer technischen Störung der Bahn. Schneefall, ein Verkehrszusammenbruch, Unwetter usw. haben nichts mit ­Ihrer Person zu tun. Erscheinen Sie daher aus ­einem solchen Grund verspätet oder gar nicht zur Arbeit, haben Sie für diese Zeit keinen Anspruch auf Lohn. Wenn Sie einen Lohn­abzug verhindern wollen, müssen Sie also die zwei versäumten Stunden nacharbeiten.