Ja. Wenn Sie in den beiden Zimmern Touristen logieren lassen wollen, handelt es sich um eine Untermiete. Will ein Mieter seine Wohnung oder einzelne Zimmer unter­vermieten, braucht er die Zustimmung seines Vermieters. Er kann dies aber nur in folgenden drei Fällen verweigern:

  • Wenn der Hauptmieter  dem Vermieter die Kon­ditionen der Untermiete nicht offenlegen will.
  • Wenn der Mieter vom Untermieter einen übermässigen Mietzins verlangt. Denn mit der Unter­miete darf ohne die Zustimmung des Vermieters kein Gewinn erzielt werden.
  • Wenn dem Vermieter aus der Untermiete wesentliche Nachteile ent­stehen.

Das regelmässige Vermieten von zwei Zimmern an Touristen stellt einen veränderten Gebrauch der Wohnung dar. Aus diesem Grund könnte Ihnen der Vermieter die Untermiete an Touristen verbieten.