Ja. Das ist eine Bürgerpflicht. Wenn Sie vorge­laden werden, müssen Sie vor Gericht erscheinen. Vor Ihrer Einvernahme werden Sie zur Wahrheit ermahnt und auf die strafrechtlichen Folgen eines falschen Zeugnisses hingewiesen. Für Ihre Auslagen im Zusammenhang mit dem Gerichtstermin erhalten Sie eine Entschädigung (Reisespesen, allfälliger Lohnausfall).