Bei einer Zweigniederlassung handelt es sich nicht um den Sitz der Firma. Im Handelsregister eingetra­gene Unternehmen müssen Sie aber an ihrem Sitz betreiben. Wo sich dieser befindet, steht im Handelsregister (www.zefix.ch). Das zuständige Betreibungsamt finden Sie unter www.betreibungsschalter.ch