Nein. Eine Heirat hat keinen Einfluss auf die Höhe Ihrer IV-Rente. Möglicherweise werden aber Ihre Ergänzungsleistungen gekürzt oder gar gestrichen. Denn bei der Berechnung Ihres Anspruchs auf Ergänzungsleistungen wird auch das Einkommen und Vermögen des Ehegatten berücksichtigt. Ihren Anspruch auf Ergänzungsleistungen nach der Heirat können Sie im Internet provisorisch berechnen. Den Rechner finden Sie auf www.ahv-iv.ch.