Nein. Die Kündigungsfrist verlängert sich zwar grundsätzlich, wenn ein gekündigter Angestellter während der Kündigungsfrist erkrankt oder verunfallt – je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses um maximal 30 Tage im ersten Dienstjahr, maximal 90 Tage ab dem zweiten und 180 Tage ab dem sechsten Dienstjahr. So bleibt Zeit für die Stellensuche. Eine nur arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit schränkt Sie aber bei der Stellensuche nicht ein. Ihr Arbeitsverhältnis endet daher an dem Termin, auf den der Arbeitgeber ­Ihnen gekündigt hat.