Sie können Ihren Ex-Mann betreiben. Erhebt er Rechtsvorschlag, können Sie beim Gericht eine sogenannte Rechtsöffnung und dann beim Betreibungsamt die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Anschliessend wird das Betreibungsamt bei Ihrem Ex-Mann Vermögenswerte oder einen Teil des Lohnes pfänden. Gut zu wissen: In den meisten Kantonen gibt es Stellen, die beim Eintreiben von Unterhaltsbeiträgen behilflich sind. Wer seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt, obwohl er dazu in der Lage wäre, macht sich im Übrigen strafbar.