Sofern bei Ihrem Tod Ihre Frau noch lebt, wird zuerst das Ehevermögen aufgeteilt – wie bei einer Scheidung. Zu Ihrem Nachlass gehört im Wesentlichen die Hälfte des gemeinsam mit Ihrer Frau aufgebauten Vermögens sowie das Vermögen, das Sie in die Ehe eingebracht, geerbt oder geschenkt erhalten haben. 

Ohne Testament oder ­Erbvertrag erhält Ihre ­Ehefrau davon die Hälfte, Ihre beiden Kinder je einen Viertel. Falls Sie Ihre Frau überleben, erhalten Ihre Kinder je die Hälfte ihres Nachlasses. Mit einem ­Testament, Ehe- oder Erbvertrag können Sie das ­Vermögen anders aufteilen.