Ja. Erreicht bei einem Ehepaar auch der zweite Ehegatte das Rentenalter, werden beide Renten neu berechnet. Der Gesamtbetrag darf laut Gesetz höchstens 150 Prozent einer maximalen Einzelrente von gegenwärtig 2390 Franken betragen. Ein Ehepaar erhält also zurzeit nie mehr als 3585 Franken pro Monat. Es macht keinen Unterschied, ob die Ehepartner zusammen oder getrennt leben.

Die Beschränkung auf 150 Prozent der Maximalrente entfällt bei einer Scheidung oder bei einer gerichtlichen Trennung.