Es kommt darauf an, ob dem Vermieter tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Das könnte sein, wenn er dem Nachmieter den Mietzins im ersten Monat aufgrund des späteren Einzugs reduzierte. 

Wenn aber die Wohnung ohnehin hätte neu ge­stri­chen werden ­müssen, haften Sie nicht für ­einen allfälligen finanziellen Schaden. Das ist in der Regel nach einer Dauer von acht ­Jahren Mietverhältnis der Fall.