Nein. Laut Gesetz braucht es mindestens einen Fünftel aller Eigentümer, um die Einberufung einer ausserordentlichen Versammlung zu verlangen. Dieses Recht ist zwingend: Die Mindestzahl von einem Fünftel kann durch ein Reglement nicht erschwert, sondern höchstens erleichtert werden. Das Reglement der Gemeinschaft könnte also zum Beispiel festhalten, dass ein Sechstel der Eigentümer eine ausserordentliche Versammlung einberufen kann – jedoch nicht ein Drittel aller Eigentümer.