Nein. Wenn ein Betrieb ­innerhalb der Probezeit Ferien anordnet oder bewilligt, verlängert sich die Probezeit nicht. Es gilt deshalb die Kündigungsfrist, die im Vertrag für die Zeit nach der Probezeit vereinbart worden ist.

Aber: Anders als bei an­geordneten oder bewilligten Ferien verlängert sich die Probezeit bei Krankheit oder Unfall sehr wohl. Und zwar exakt um die Dauer der Abwesenheit wegen der Arbeitsunfähigkeit.   


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