Ein Verein kann jederzeit durch Beschluss aufgelöst werden. Allerdings ist nicht der Vorstand, sondern zwingend die Vereinsversammlung für den Entscheid zuständig. Der Auflösungsbeschluss muss statuten- und gesetzeskonform sein. Gibt es in den Statuten keine besondere Regelung, kann der Beschluss mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst werden.

Nach erfolgtem Beschluss tritt der Verein in die Liquidationsphase. Die Liquidation wird durch­geführt, indem offene Forderungen eingetrieben, die Vermögenswerte verkauft und sämtliche Schulden des Vereins getilgt werden. Ist überschüssiges Vermögen vorhanden, wird es gemäss Statuten oder Entscheid des dafür zuständigen Organs aufgeteilt.

Am Schluss der Liquidationsphase werden ein Schlussbericht und eine Schlussrechnung erstellt. Der Verein gilt als aufgelöst, sobald die Liquidation vollständig durch­geführt worden ist.