Ja. Sie haben dem Tierarzt einen Auftrag erteilt. Laut Gesetz ist er als Beauftragter Ihnen ­gegenüber rechenschaftspflichtig. Deshalb muss der Tierarzt die Krankenakten des Hundes kostenlos her­ausgeben, wenn Sie das verlangen. Zur Kranken­geschichte des Tieres ge­hören alle Aufzeichnungen, die mit der Behandlung im Zusammenhang stehen, inklusive Röntgenbildern, Berichten, Korrespondenzen usw.