Nein, Sie müssen keine Schuldanerkennung unterzeichnen. Verlustscheine verjähren nach 20 Jahren. Wenn Sie unterschreiben, wird die Verjährungsfrist unterbrochen, und die Frist beginnt von neuem. Weigern Sie sich, müssen Sie allerdings damit rechnen, dass Ihre Ex-Frau die Verjährung mit einer Betreibung unterbricht. Anschlies­send beginnt die 20-jährige Frist von neuem.