Ja. Sie sind dazu zwar nicht verpflichtet. Trotzdem sollten Sie Ihre Akontozahlung erhöhen und dies der für die EL zuständigen Behörde mitteilen. Grund: Bei der Berechnung eines EL-Anspruchs zählt der Wohnmietzins inklusive Nebenkosten zu den anerkannten Ausgaben. Massgeblich ist der vereinbarte Mietzins inklusive Akontozahlungen. Allfällige Nachzahlungen oder Überschüsse aus der Nebenkostenabrechnung werden also nicht berücksichtigt. EL-Bezüger sollten daher darauf achten, dass ihre Akontobeträge die zu erwartenden Nebenkosten möglichst decken. Wenn Sie in Zukunft jeden Monat 1100 statt wie bisher 900 Franken zahlen, werden Ihre EL neu berechnet und die monatliche Auszahlung um 200 Franken erhöht.