Ja, das ist möglich, kommt aber sehr selten vor. Wird an einer Schlichtungsverhandlung keine Einigung erzielt, erteilt die Schlichtungsbehörde der klagenden Partei die Klagebewilligung. Normalerweise gibt es also nur eine einzige Verhandlung. Die Behörde darf aber mehrere Verhandlungen durchführen, sofern beide Parteien einverstanden sind.