Nein. Das Gericht prüft die Ausgestaltung der Betreuung durch Vater und Mutter anhand der konkreten Verhältnisse – mit Blick auf die bestmögliche Lösung für die Kinder. Massgebend sind also nicht in erster Linie die Wünsche und Bedürfnisse der Eltern. Beim Entscheid des Gerichts spielt das Betreuungsmodell, das vor der Scheidung galt, eine zentrale Rolle. Die zeitweilige Betreuung der Kinder durch Ihre Eltern schliesst eine alternierende Obhut nicht aus.