Ja. Die Garantieansprüche des Käufers verjähren mit Ablauf der Garantiefrist. Tritt ein Mangel auf, muss er dies dem Verkäufer sofort mitteilen. Das reicht allerdings dann nicht, wenn der Laden sich weigert, das Gerät zu reparieren. Falls der Verkäufer des Kühlschranks nicht zumindest bereit ist, den Garantiefall schriftlich anzuerkennen, können Sie ihn be­treiben – oder bei der Schlichtungsbehörde an ­Ihrem Wohnort klagen. Dadurch würde die zweijäh­rige Verjährungsfrist unterbrochen. Sie beginnt dann von neuem.