Ja. Jede Person hat das «Recht am eigenen Bild». Niemand darf ohne sein Einverständnis abgebildet werden. Dabei ist unerheblich, in welcher Form dies geschieht: Sowohl Fotos, Videos als auch Gemälde fallen darunter. Beim Porträtieren haben Sie Ihr Einverständnis für die Herstellung des Gemäldes gegeben, nicht jedoch für die Veröffentlichung. Sie müssen daher nicht dulden, dass Ihr Porträt ausgestellt wird.