Ja. Aber er muss dabei die Formvorschriften beachten. Denn eine Änderung des festgelegten Verteilschlüssels stellt eine Vertragsänderung dar. Ein sofortiger Wechsel quasi über Nacht ist nicht erlaubt.

Der Vermieter kann eine einseitige Vertragsänderung nur auf den nächstmög­lichen Kündigungstermin durchsetzen. Dazu muss er den Mietern die Vertragsänderung auf dem vorgeschriebenen Formular mitteilen. Und das Formular muss rechtzeitig bei den Mietern eintreffen, nämlich zehn Tage vor Beginn der Kündigungsfrist. Ist ein Mieter mit der Vertrags­änderung nicht einverstanden, kann er sie innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde anfechten.

Das Gesetz schreibt nicht vor, wie der Vermieter die Nebenkosten aufzuteilen hat. Es genügt, dass der Verteilschlüssel einigermassen plausibel ist.