Nein. Lediglich Ihre Freundin erhält für die von April 2010 bis März 2015 auf den ­Radio- und Fernsehgebühren erhobene Mehrwertsteuer pauschal und einmalig 50 Franken zurück. Der Betrag wird ihr auf der diesjährigen Rechnung gutgeschrieben. Anspruch auf die Gutschrift haben alle Haushalte, die der Serafe im Januar 2021 ge­meldet waren. Der Anspruch besteht nur einmal pro Haushalt.