Ja. Laut Gesetz haben alle Angestellten (auch Lehrlinge) unter 30 Jahren ­Anspruch auf eine zusätzliche Woche Ferien pro Jahr, wenn sie sich gratis in ausserschu­lischer Jugendarbeit engagieren. Es muss sich dabei um eine ehren­amt­liche Tätigkeit in einer kulturellen oder sozialen Organisation handeln, was bei Ihnen der Fall ist. Der Arbeitgeber muss Ihnen für diese ­Woche aber keinen Lohn ­zahlen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist. 

Beachten Sie: Auch wenn Sie Spesen oder ­eine bescheidene Entschädigung erhalten – wie bei Leitern von «Jugend + Sport»-Kursen üblich –, so gilt dies immer noch als unentgeltlich.