Ja. Die Kinder- und Ausbildungszulagen müssen für den Unterhalt des Kindes verwendet werden. Wohnt das Kind nicht bei dem Elternteil, der die Zulagen erhält, müssen sie daher an den Elternteil weitergeleitet werden, bei dem das Kind lebt. Sieht Ihre Ex-Frau das nicht ein, können Sie beantragen, dass die Ausbildungszulagen für Ihre Tochter in Zukunft direkt Ihnen ausbezahlt werden. Ein entsprechendes Gesuch muss schriftlich bei der Familienausgleichs­kasse gestellt werden, welche die Zulagen auszahlt.