Nein. Ihr Sohn ist nicht verpflichtet, Straftaten anzuzeigen. Das gilt unabhängig von der Art und Schwere der Tat. Anzeigepflichtig sind nur die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte, andere Behördenmitglieder und Beamte sowie Angehörige bestimmter Berufsgattungen. Das gilt in der Regel aber auch nur für Straftaten, von denen sie im Rahmen ihrer Amts­tätigkeit Kenntnis erhalten, nicht aber für in der Freizeit beobachtete Delikte.