Nein. Auslagen der Angestellten, die im Zusammenhang mit ihrer Arbeit stehen, sind ihnen vollständig zu er­setzen. Wie der Lohn sind auch Spesenvergütungen in der Landeswährung auszuzahlen. Falls Sie mit der WIR-Auszahlung nicht einverstanden sind, ist das Spesen­reglement in diesem Punkt für Sie ungültig.