Es kommt darauf an, ob die Kosten gerechtfertigt sind. Vermieter dürfen ­keine unnötigen Kosten auf die Mieter überwälzen. Verlangen Sie vom Vermieter eine Begründung für die plötzliche Kostensteigerung. Gibt es dafür keinen sachlichen Grund, können Sie die Neben­kostenabrechnung bei der Schlichtungsbehörde für Mietsachen anfechten.

Die zuständige Schlichtungsbehörde finden Sie unter Angabe Ihres Wohnorts auf www.mietrecht.ch ! Schlichtungsbehörde.