Nein. Eine Schwangerschaft dürfen Sie in einem Bewerbungsgespräch verheimlichen. Nur wenn die Schwangerschaft Ihre Tätigkeit verhindern würde, müssen Sie es dem Arbeitgeber mitteilen. Das ist etwa der Fall, wenn Sie sich als Mannequin oder Flugbegleiterin bewerben. Soweit die Theorie. In der Praxis lässt sich Ihre Schwangerschaft nach Stellenantritt möglicherweise nicht mehr verbergen. Und in der Probezeit sind Sie nicht vor Kündigung geschützt.

Das heisst: Spielen Sie beim Anstellungsgespräch mit verdeckten Karten, riskieren Sie, das Vertrauen des Arbeitgebers zu verspielen und in der Probezeit gekündigt zu werden.