Ja. Wenn Sie der Auf­forderung des Sozialamts nicht Folge leisten, müssen Sie mit einer Kürzung der Sozialhilfe rechnen. Denn grundsätzlich gehen sowohl die Leistungen der AHV als auch die Leis­tungen der beruflichen Vorsorge der Sozialhilfe vor. Ein Vorbezug der AHV-Rente führt zwar zu einer lebenslangen Kürzung Ihrer Rente. Dafür erhalten Sie mehr Ergänzungsleistungen. (js)